Aufnahmeverfahren
Die Anfrage zur Aufnahme ins Ambulant Betreute Wohnen findet durch den Antragsteller/in oder die ihn vertretenden Institutionen statt. Die notwendigen Anträge werden an den Landschaftsverband durch uns gestellt. Die Aufnahme in das Ambulant Betreuten Wohnen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- ein Mindestmaß an Selbständigkeit in der Bewältigung des Alltags
- die Bereitschaft aktiv am Erfolg der Maßnahme des Ambulant
Betreuten Wohnen mitzuwirken und
Perspektiven für die eigene Lebensituation zu erarbeiten
- die Zusammenarbeit mit den Betreuern des Ambulant Betreuten
Wohnen
- die Kostenübernahme des Landschaftsverbandes Rheinland